Freiwillige Feuerwehr Weil am Rhein

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Gemeinderat entscheidet über das Feuerwehrhaus

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Ortschaftsrat kann vorschlagen – bindend ist das aber nicht.

(nn). Dass Vertreter von Stadt- oder Ortsteilen oft vehement auf die Wahrung ihrer Selbstbestimmungsrechte pochen und möglichst viel eigene Kompetenz behalten wollen, ist ein allgemein zu beobachtendes Phänomen. Auch dem früheren Blansinger Ortschaftsrat Fritz Straub war das während seiner Amtszeit wichtig und er vertritt diese Position bis heute mit großem Engagement.

Anlässlich des Märkter Feuerwehrstreits hat er das bereits vergangene Woche in einem Leserbrief zum Ausdruck gebracht. Und diese Woche hat er sich wieder zu Wort gemeldet und die Äußerungen von Märkts Ortsvorsteher Hofmann zum Märkter Feuerwehrstreit (BZ vom 9. Januar) zum Anlass genommen, um die Märkter noch einmal aufzufordern, mutiger zu sein und ihre Interessen engagierter zu vertreten. "Hier muss ein eindeutiger Beschluss für den Verbleib des Standorts Märkt im Ortschaftsrat gefasst werden" und "dieser muss der Verwaltung und dem Gemeinderat Weil mitgeteilt werden und seine Verbindlichkeit erklärt werden", empfiehlt Straub den Märktern.

Denn Ortschaftsrat und Ortsvorsteher seien von den Bürgern gewählt, um ihre Interessen zu vertreten und nicht, um "als Erfüllungsgehilfe der Stadt Weil zu agieren". Die Aufgabe des Feuerwehrhauses komme einer "Abschaffung und einer Entwendung der Identität der Ortschaft Märkt gleich", findet Straub und spricht den zurückgetretenen Feuerwehrleuten daher "uneingeschränkte Hochachtung und vollen Respekt" aus. Denn man dürfe nicht vergessen, dass es sich beim Feuerwehrdienst um ein Ehrenamt auf freiwilliger Basis handle. Allesamt Positionen, die wohl auch viele Märkter Bürger gerne hören.

Dass die Stadtverwaltung die Rücktrittsgesuche bislang nicht akzeptiert und statt dessen um eine individuelle Begründung gebeten hat, wertet Straub in der Folge sogar als "G’schmäckle a la Hongkong". Dabei lässt er aber außer Acht, dass das Feuerwehrgesetz ein formelles Rücktrittsgesuch und das Vorliegen persönlicher Gründe für das Ausscheiden verlangt. Dass die Stadtverwaltung auf der Einhaltung dieser Regularien besteht, hat mithin noch nichts unangemessen Autoritäres.

In einem weiteren Punkt schießt Straub überdies mit seinem Aufruf zu Zivilcourage und Verteidigung der Ortschaftsrechte mit einer falschen Tatsachenbehauptung deutlich über das Ziel hinaus. Seine Einschätzung, dass ein entsprechender Beschluss des Ortschaftsrates zugunsten des eigenen Feuerwehrhauses, falls er nicht anerkannt würde, juristisch vor dem Verwaltungsgericht durchsetzbar sei, teilt die Kommunalaufsicht im Freiburger Regierungspräsidium jedenfalls nicht.

Zwar habe der Ortschaftsrat die Aufgabe, die örtliche Verwaltung zu beraten und er sei bei wichtigen Entscheidungen durch die zuständigen Organe auch zu hören, ja er könne sogar eigene Vorschläge machen. Allerdings: "Nach Beratung und Beschlussfassung in den einzelnen Ortschaftsräten entscheidet der Gemeinderat der Stadt Weil am Rhein unter Berücksichtigung der gefassten Beschlüsse abschließend über die Angelegenheit."

Das heißt: "Die Entscheidungskompetenz steht dem Gemeinderat und nicht dem Ortschaftsrat zu." Anders wäre es nur dann, wenn der Eingemeindungsvertrag ausdrücklich eine andere Regelung vorsähe. Doch genau das ist nicht der Fall, wie Märkts Ortsvorsteher Hofmann auf Nachfrage ausdrücklich bestätigt.

Falls sich die Märkter aber auch vor Gericht mit ihren Forderungen nicht durchsetzen könnten, empfiehlt Straub "den Eingemeindungsvertrag rückabzuwickeln oder die Aufhebung des Vertrags einzuleiten". Solche Versuche hat es in der Tat schon gegeben. Ob freilich ein Streit um ein Feuerwehrhaus ein ausreichender Anlass für eine sogenannte Ausgemeindung ist, ist ziemlich fraglich.

Last modified on Donnerstag, 14 Januar 2021 23:31

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